BGH-Urteil: Diebstahl ist Grund, Ebay-Auktion zu beenden
Ebay sorgt ja immer mal wieder für Aufruhr. Mal sind es enttäuschte Bieter, mal erzürnte Anbieter, die die Juristen auf Trab halten. Und doch gibt es immer wieder neue Fälle für die Gerichte. Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass ein Bieter keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Artikel dem Anbieter vor Ablauf des Angebots gestohlen wird. Sparwelt.de recherchiert für euch.
Golem.de berichtet über den neuesten Ebay-Fall. Ein Bieter wollte eine gebrauchte Digitalkamera mit Zubehör ersteigern. Die Kamera sollte 7 Tage lang bei Ebay eingestellt sein, der Höchstbieter sollte wie gewohnt nach Ablauf der Zeit die Ware erhalten. Doch bereits nach einem Tag verschwand das Angebot. Die Digitalkamera war dem Anbieter geklaut worden, er löschte umgehend das Angebot. Der Interessent hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 70 Euro geboten und war damit Höchstbietender.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn das gewünschte Produkt so plötzlich verschwindet. Damit muss man sich jedoch abfinden. Das wollte der gescheiterte Bieter aber nicht und reichte deshalb eine Klage ein: Er wollte den Differenzwert zwischen seinen gebotenen 70 Euro und dem angenommenen Wert der Digitalkamera plus Zubehör. Hinzu sollten außerdem Zinsen und Anwaltsgebühren kommen. Die Kosten sollten sich auf 1.142,96 Euro belaufen. Pech für den Kläger: Das Gericht Bad Hersfeld lehnte die Klage ab, das Landgericht Fulda die Berufung. Doch auch das wollte der enttäuschte Bieter nicht akzeptieren und wandte sich an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der BGH verwies den Kläger jedoch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay, in denen es heißt: “Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn, der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.” Und der Verlust der Ware gehört laut Ebay zu diesen gesetzlichen Berechtigungen.
Wir von Sparwelt.de wundern uns, wie hartnäckig der Kläger vorgegangen ist. Schließlich war er zwar Höchstbietender, hätte aber doch in den folgenden Tagen noch überboten werden können. Und ein Blick in die AGB hätte ihm sicherlich auch weitergeholfen. Immerhin muss er jetzt das Urteil akzeptieren und sich eine andere Digitalkamera beschaffen.
In einer Pressemitteilung des BGH könnt ihr das Urteil noch einmal nachlesen. Sind euch auch schon mal ähnliche Fälle beim Bieten und Verkaufen auf Ebay passiert? Habt ihr schon mal eure Ware nicht erhalten oder wochenlang auf das Geld warten müssen? Wir sind gespannt auf eure Erfahrungsberichte.
Für die Sparwelt.de-Redaktion
Eure Steffi
1 Kommentar


Diese sogenannten “Ebay Probleme” kenn ich leider auch zur genüge. Als ein von mir erworbenes Produkt nie ankam, und ich auf “Produkt oder Geld zurück” plädierte, musste ich satte 4 Monate auf die Rückzahlung meines Geldes warten.
Komisch finde ich nur, dass Ebay zwei mal meine gemeldeten “Fälle” zu diesem Kauf kommentarlos ablehnte. Hätte der Käufer auf Androhung meines Anwalts das Geld nicht freiwillig zurücküberwiesen, würde ich heute immernoch auf das Geld warten müssen.
Seitdem bin ich beim Kauf von Produkten von Privatpersonen sehr sehr vorsichtig..