Report #08 – Was mache ich mit unbeliebten Geschenken?
Jedes Jahr aufs Neue gibt es sie: die ungeliebten Geschenke.
Nun, man hat unterschiedliche Möglichkeiten sie loszuwerden. Zum einem könnte man ja erneut die Innenstädte und Einkaufspassagen besuchen und fleißig umtauschen. Aber man sollte dabei beachten, dass es kein allgemeines Umtauschrecht gilt. Die nächste Möglichkeit ist es, die Geschenke zu verkaufen oder zu tauschen. Dafür gibt es unterschiedliche Plattformen wie Auktionshäuser oder Kleinanzeigen Portale.
In diesem Report stellen wir euch die Optionen vor.
1. Umtauschrecht
Im stationären Handel ist kein Verkäufer dazu verpflichtet, eine Ware ohne Mängel nur auf Grund des Nichtgefallens umzutauschen. Doch viele Händler zeigen sich vor allem zu Weihnachten kulant und tauschen gerne die Waren um.
Selbstverständlich gilt dies nicht, wenn das Produkt Mängel aufweist. Dann hat man als Käufer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler. Dieser muss dann entweder die Ware umtauschen, oder wenn dies nicht mehr möglich ist, für Ersatz sorgen (sei es, das Geld zurück zu erstatten oder ein vergleichbares, gleichwertiges Produkt zu beschaffen).
Im Versand- und Internethandel ist die Lage etwas anders. Grundsätzlich hat man als Verbraucher das Recht den Vertrag binnen zwei Wochen zu widerrufen. Dies ist gesetzlich in § 312 b BGB und § 312 d BGB geregelt. Demnach kann man das Geschenk ohne Angabe von Gründen zurücksenden.
Was passiert aber, wenn kein Umtausch mehr möglich ist?
2. Tauschbörsen, Auktionshäusern, Kleinanzeigen
Wenn alle Widerrufsfristen abgelaufen sind, und man trotzdem das Geschenk loswerden möchte, bleiben einem nur noch die Möglichkeiten des Weiterverkaufens oder Weiterverschenkens. Hier eine kleine Auswahl von Auktions-, Tausch- und Kleinanzeigenplattformen, bei denen es auf jeden Fall klappen sollte:
| Bei ebay könnt ihr im Prinzip fast alles anbieten. Wenn man einen Artikel mit einem Startpreis von mehr als 1 Euro bei ebay anbietet, wird eine nicht erstattungsfähige Angebotsgebühr erhoben. Bei erfolgreichem Verkauf wird zusätzlich eine Verkaufsprovision fällig. Diese richtet sich nach der Höhe des Verkaufspreises. Alle weiteren Infos findet ihr hier. | |
| Bei Hitflip kann man unerwünschte Geschenke wie Bücher, DVDs, CDs, Hörbücher und Spiele tauschen. Erstmal kostenlos anmelden und es kann losgehen. Sollte sich jemand für das angebotene Produkt interessieren, erhält man von Hitflip eine Meldung mit einer Versandaufforderung. Nach dem Versand werden einem Flips gutgeschrieben, die man wiederum beim Ertauschen anderer DVDs oder Spiele eingesetzt werden können. Für diese Transaktion stellt Hitflip 0,99 Euro in Rechnung. Alle weiteren Infos findet ihr hier. | |
| Kijiji bietet eine Gratis-Plattform um Anzeigen aller Art zu schalten. Über Kijiji kannst du Dinge des täglichen Bedarfs kaufen oder verkaufen, Freunde für gemeinsame Hobbys und Interessen finden oder eine Wohnung bzw. einen neuen Job suchen. Alle weiteren Infos findet ihr hier. | |
| Bei dhd24.de kann man kostenlos Kleinanzeigen in den Bereichen Fahrzeuge, Computer, Möbel, Handy, Kleidung, Immobilien aufgeben. Eine Internetanzeige mit einer Laufzeit von 10 Wochen (Textanzeige oder mit bis zu 7 Fotos) ist komplett kostenlos. Weitere Infos findet ihr hier. |
Und denkt daran, wenn alle Versuche fehlschlagen sollten, habt ihr dann was für den nächsten Ramsch-Julklapp.
Viel Spass dabei!
Juan
2 Kommentare
Trackbacks/Pingbacks
- Schnäppchen der Woche und Rückblick (KW52) | Sparwelt.de - [...] lesenswert: Report #08 - Nach dem Weihnachtsrausch - was mache ich mit unbeliebten Geschenken? Dieses Mal geht es darum, ...


Auch ganz nett ist bimply, da scheint es nur so Zeug zu geben.
Ich finde Hitmeister auch ganz gut, da kann man seine unpassenden Geschenke zu einem Festpreis verkaufen. Versteigern ist mir oft zu riskant, möchte doch schon mehr als 1 Euro für meine Geschenke ;)